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How-To: Hilfsmittel-Beantragung

  • evaxxkatharina
  • 21. Aug. 2022
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 23. Aug. 2022


1. Hilfsmittelverordnung durch behandelnden Arzt


Als erstes brauchst du eine Hilfsmittelverordnung. Also sozusagen ein Rezept womit du dann das Hilfsmittel beantragen kannst. Ohne eine solche Verordnung bekommst du in der Regel auch kein Hilfsmittel. Je nachdem um welches Hilfsmittel es handelt muss du dann auch zu einer:m entsprechenden Ärzt:in. In meinem Fall handelt es sich um einen Wecker speziell für Menschen mit Höreinschränkung. Es ist wichtig, dass du sinnvoll begründen kannst warum du das Hilfsmittel benötigst. Die Verordnung ist besonders dann wichtig, wenn du bisher noch keine Hilfsmittel benötigt hast oder noch keine beantragt hast. In diesem Fall wäre es dann eine Erstversorgung. Der:die Ärzt:in schaut dann gemäß der Hilfsmittel-Richtlinie und dem Hilfsmittelverzeichnis ob dir ein Hilfsmittel zusteht. Ein Blitzlichtwecker würde z. B. in der Produktgruppe 16 stehen. Du kannst dich diesbezüglich auch an den VDK wenden und dich dort beraten lassen, wenn du dort Mitglied bist. In der Verordnung muss grundsätzlich nicht der genaue Typ (z. B. die Hilfsmittelnummer) des Hilfsmittels stehen - es kann aber von Vorteil sein. Zum Beispiel wenn du schon weißt, dass ein bestimmtes Gerät bei dir nicht funktioniert oder du schon ein paar Geräte ausprobiert hast. Ganz wichtig ist zu wissen, dass dein Hilfsmittel das Budget deines Arztes nicht belastet. Das bedeutet, dass Ärzt:innen keine Begrenzung an Verordnungen haben. Wichtig ist einzig und allein die medizinische Notwendigkeit.


2. Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse


Nachdem du die Hilfsmittelverordnung erhalten hast solltest du Kontakt mit deiner Krankenkasse aufnehmen. Du kannst sie per Telefon anrufen oder eine E-Mail schreiben. Natürlich geht es auch per Post. Die Krankenkasse solltest du kontaktieren um die Versorgung mit dem gewünschten Hilfsmittel zu beantragen. In der Regel geschieht das schriftlich. Die Krankenkasse erklärt dir dann was du genau machen musst und entscheidet am Ende über deinen Antrag. Die Krankenkasse schickt dir dann ein paar Unterlagen zu.


3. Vertragspartner:in auswählen


In den Unterlagen von deiner Krankenkasse findest du eine Liste mit den Vertragspartner:innen deiner Krankenkasse. Du kannst in der Regel nur dort dein Hilfsmittel erhalten, weil nur diese Anbieter:innen mit deiner Krankenkasse einen Vertrag haben. Das heißt es werden vermutlich nicht alle Geräte von der Krankenkasse bezahlt bzw. übernommen die du eventuell im Internet oder sonst wo findest. Ich empfehle dir auf jeden Fall ein Beratungsgespräch mit einem dieser Vertragspartner:innen zu vereinbaren.


4. Hilfsmittel abholen


Wenn du dich für ein Hilfsmittel entschieden hast wird es zu dir geliefert. Du kannst es aber natürlich in der Regel auch selbst abholen.


5. Was ist wenn die Krankenkasse nicht zahlt?


Grundsätzlich kommen für die Übernahme von Hilfsmittel-Kosten nicht nur Krankenkassen in Betracht. Es kann sein, dass deine Krankenkasse dich zur Rentenversicherung, der Unfallversicherung, der Agentur für Arbeit oder dem Sozialamt schickt. Es kommt immer auf den Einsatzbereich deines Hilfsmittels und dessen Ziel an. Für eine Blitzlichtanlage für deinen Arbeitsplatz kommt eher die Rentenversicherung, die Unfallversicherung oder die Agentur für Arbeit in Frage. Wenn du dauerhaft erwerbsunfähig bist kann es sein, dass das Sozialamt als Kostenträger in Betracht kommt.


Die wichtigsten Hard Facts:

Hilfsmittel wie z. B. Blitzlichtanlagen sind dort in der Produktgruppe 16
Das Hilfsmittel darf das Arznei-Budget (§ 84 SGB 5) des Arztes nicht belasten
Anbieter:in muss qualifizierte Patner:in der Gesetzlichen Krankenversicherungen sein
Verordnung kann Formulierungen wie "Der Versicherte ist auf eine Signalanlage angewiesen" enthalten
Die Verordnung muss keine Aussage machen über die Anzahl bzw. den Typ der Hilfsmittel
Nur weil du ein Hörgerät trägst heißt das nicht, dass du keinen Anspruch auf eine Blitzlichtanlage für die Haustür hast

Bildnachweis (Titelbild): evaxxkatharina

Bildnachweis (Beitragsbild): evaxxkatharina

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